So gelingt der Start

Der Einzug in eine Wohnanlage ist oft gleichbedeutend mit dem Schritt in die ersten eigenen vier Wände. Damit der Start gelingt, sollten Sie sich gleich zu Beginn bei Ihren neuen Nachbarn, bzw. WG-Bewohner*innen vorstellen. Ein freundliches Wort gleich nach dem Einzug ist eine gute Basis, um in den nachfolgenden Monaten ein respektvolles, vielleicht auch freundschaftliches Miteinander zu leben.

Der Wohnheimrat
In jeder Wohnanlage gibt es Mieter*innen, die den Wohnheimrat stellen. Diese Studierenden erläutern neuen Mitbewohner*innen alles Notwendige rund um die Wohnanlage und geben hilfreiche Tipps für den Studi-Alltag. Es werden zudem regelmäßige Angebote gemacht, z.B. Spiele-Treffs, Kickerturniere oder Filmabende. Der Wohnheimrat bildet zudem die Interessenvertretung der Mietergemeinschaft gegenüber dem Studierendenwerk.

Die Hausmeister
Jede Wohnanlage wird von mindestens einem fest zugewiesenen Hausmeister betreut. Am Tag Ihres Einzugs erhalten Sie von ihm die Wohnungsschlüssel. Der Hausmeister erklärt Ihnen alles, was Sie für einen angenehmen Aufenthalt in Ihrem neuen Zuhause wissen müssen. Die Zeiten für Ein- und Auszüge erhalten Sie bei Abschluss des Mietvertrages. Sollten Sie später einen Schaden in der Wohnung feststellen, nutzen Sie bitte die Online-Schadensmeldung oder machen Sie eine Meldung über das Miet-Portal WohnenStwDo.

Wann kann ich einziehen?

Einzüge sind erst ab Vertragsbeginn und nur an Werktagen während der Arbeitszeiten der Hausmeister möglich. Beginnt Ihr Vertrag an einem Samstag, einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, so ist der Einzug erst am nächsten Werktag möglich. Details entnehmen Sie Ihrem Angebotsschreiben.

Muss ich meinen Wohnsitz anmelden? Brauche ich eine Versicherung?

Wohnsitz anmelden!
Nach dem Einzug müssen Sie Ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt Ihrer Kommune (z.B. Stadt Dortmund) angeben und – sofern vorhanden – ggfs. auch Ihr Auto ummelden. 

Hausratsversicherung
Das Studierendenwerk haftet nicht für Schäden, die am Eigentum der Bewohner*innen entstehen, auch dann nicht, wenn die Schäden am Gebäude zum Beispiel nach einem Wasserrohrbruch entstehen. Deshalb raten wir Ihnen, eine Hausratversicherung abzuschließen.

Ist Besteck, Geschirr und Bettwäsche vorhanden?

Die Küchenaustattung ist kein Bestandteil der Möblierung. Die Küchen werden diesbezüglich von den Bewohner*innen selbst ausgestattet. Ebenso müssen Bettwäsche, Handtücher, Teppiche, etc. selbst mitgebracht werden.

Haben die Zimmer Telefon, Fernsehen, Internetanschluss?

In den Wohnanlagen ist der Internetanschluss bereits im Mietpreis enthalten und rund um die Uhr nutzbar. Auch die Anschlüsse für Telefon und TV sind vorhanden, müssen aber selbst angemeldet werden. 

Seit 2019 verknüpfen wir die Dortmunder Wohnanlagen nach und nach mit dem Glasfaser-Hochgeschwindigkeitsnetz. Das heißt, für die Mieter*innen gibt es weder eine Zeit- und eine Volumenvorgabe. Außerdem ist der Internetanschluss bereits im Mietpreis enthalten. Der Zugang zum Netzwerk erfolgt über die Netz-Dose im Zimmer. Das Glasfasernetz wird von der Firma Glasfaser Bochum GmbH & Co. KG betrieben. Sie brauchen lediglich einen PC oder Laptop, eine Netzwerkkarte und ein Netzwerkkabel, weitere Zugangsberechtigungen sind nicht erforderlich. Sollte es Probleme mit dem Internetanschluss, bzw. mit den TV- und Radioprogrammen geben, wenden Sie sich bitte direkt an Glasfaser Bochum GmbH & Co KG.

  • Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 8-18 Uhr
  • Hotline Internet: 0234/45934583
  • Hotline TV/Radio: 0234/45934584

Außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen können Störungen unter Angabe der Adresse und Wohnplatznummer per Mail an support-do(at)edu-lan.de gemeldet werden.

Gibt es ausreichend Parkplätze?

Die Ausstattung der Wohnanlagen mit Parkplätzen ist sehr unterschiedlich. In der Regel finden Sie, wenn nicht auf dem Parkplatz der Wohnanlage, dann aber doch in den umliegenden Straßen ausreichend freien Parkraum. Die Parkplätze an den Wohnanlagen stehen grundsätzlich allen Mieter*innen und Besucher*innen zur Verfügung, eine exklusive Vermietung einzelner Stellplätze gibt es nicht.

Wie erreicht mich Post in der Wohnanlage?

Geben Sie bitte bei Ihrer Adresse immer Ihre Haus- und Zimmernummer an, da Ihre Post ansonsten nicht zugestellt werden kann.

Das Zimmer gefällt mir doch nicht – was kann ich machen?

Umzüge innerhalb unserer Wohnanlagen sind grundsätzlich nicht möglich (Ausnahmen: ein vorliegendes Attest, höhere Gewalt, zum Beispiel ein Wasserschaden). Sollten Sie Probleme mit Ihrer Unterkunft haben, wenden Sie sich bitte an das Servicecenter für Studentisches Wohnen.

Kann ich den Mietvertrag verlängern?
Mietverträge werden für maximal vier Jahre abgeschlossen. Eine Verlängerung eines Mietverhältnisses kann maximal ein Jahr betragen, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Wohnberechtigung weiter erfüllt sind. Ein Antrag auf Verlängerung muss dazu spätestens vier Monate vor Ablauf der Mietzeit dem Studierendenwerk Dortmund zugehen. Es besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung des Mietverhältnisses.

Leben in der Wohnanlage

Wir sprechen unterschiedliche Sprachen - was hilft bei der Verständigung?

Wenn die Sprachkenntnisse noch nicht ausreichen, um sich innerhalb einer Wohnanlage oder auf dem Campus zu verständigen, helfen Gesten und vor allem Bilder. Das Deutsche Studentenwerk hat in Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk Bielefeld für diesen Zweck das illustrierte Wörterbuch herausgegeben. Die gedruckten Exemplare können direkt bei der Servicestelle Interkulturelle Kompetenz des Deutschen Studentenwerks bestellt werden.

Ich möchte untervermieten. Wie gehe ich vor?

Ein Untermietvertrag kann NUR genehmigt werden, wenn ein Auslandssemester oder ein längeres Praktikum bevorsteht. 

Für den Abschluss des Untermietvertrags berechnen wir dem/der Hauptmieter*in einmalig eine Gebühr von 70 Euro. Außerdem benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Bescheinigung des/der Hauptmieter*in über das Praktikum bzw. den Auslandsaufenthalt mit Angabe des Zeitraums
  • Passfoto des/der Hauptmieter*in
  • Die aktuelle Studienbescheinigung des/der Untermieter*in (TU Dortmund, FH Dortmund, FH Südwestfalen, Fernuniversität Hagen, Folkwang Hochschule Dortmund oder ISM)
  • Personalausweis bzw. Reisepass (inklusive Aufenthaltstitel)

Bitte laden Sie die Dokumente über das Miet-Portal, bzw. die dazugehörige App „WohnenStwdo“ hoch.

Wo kann ich meine Wäsche waschen und trocknen?

In den meisten Wohnanlagen und Häusern stehen Waschmaschinen und Trockner gegen eine Gebühr zur Nutzung zur Verfügung. Die Zahlung erfolgt in der Regel bargeldlos über die gängigen Zahlungssysteme.

Bitte trocknen Sie die Wäsche möglichst nicht in der Wohnung, weil die austretende Feuchtigkeit die Schimmelbildung unterstützt. In jedem Fall sollten Sie die Räume anschließend gut lüften.

Mein Schlüssel ist weg! An wen kann ich mich wenden?

Sollten Sie Ihren Schlüssel vergessen oder verloren haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Hausmeister, bzw. außerhalb der Servicezeiten an den Schlüsseldienst, die Fa. Pinger Sicherheitstechnik GmbH, Telefon 0231-91456555. Die Kosten des Einsatzes müssen von dem/der Verursacher/in übernommen werden!

Der Notdienst (HWS Wachdienst Hobeling GmbH – Telefon 02331-47300) ist in diesem Fall NICHT zuständig.

Muss ich Rundfunk- und Fernsehgebühren selber bezahlen?

Der Rundfunkbeitrag, genauer gesagt der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, entsteht für jede bewohnte Wohnung – unabhängig, ob tatsächlich Rundfunkgeräte genutzt werden oder nicht. Auch ausländische Studierende müssen den Beitrag zahlen. Für die Wohnanlagen des Studierendenwerks gilt:

  • Einzelapartments gelten als einzelne Wohnungen, wenn sie von einem allgemein zugänglichen Flur betreten werden können.
  • Größere Wohneinheiten oder Doppelapartments werden in aller Regel jeweils als EINE Wohnung anerkannt, auch wenn diese von einer Wohngemeinschaft auf der Grundlage mehrerer Mietverträge genutzt werden. Hier gilt ebenfalls der Grundsatz "Eine Wohnung – ein Beitrag". Die Bewohner*innen haften gesamtschuldnerisch.

Wer Sozialleistungen – insbesondere Leistungen nach dem BAföG – bezieht, kann sich auf Antrag von der Zahlungspflicht befreien lassen.

Das Internet funktioniert nicht – was soll ich tun?

Für die Dortmunder Wohnanlagen gilt: Sollte es Probleme mit Ihrem Internetanschluss, bzw. mit den TV- und Radioprogrammen geben, wenden Sie sich bitte direkt an Glasfaser Bochum GmbH & Co KG.

  • Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 8-18 Uhr
  • Hotline Internet: 0234/45934583
  • Hotline TV/Radio: 0234/45934584

Außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen können Störungen unter Angabe der Adresse und Wohnplatznummer per Mail an support-do(at)edu-lan.de gemeldet werden.

Bewohner/innen der Häuser in Soest, Iserlohn und Hagen müssen sich selbst einen Internet-Anbieter suchen und sich somit bei Problemen an die Hotline des jeweiligen Anbieters wenden.

Ich möchte kurzfristig ein Notebook ausleihen - wie funktioniert das?

Den Mieterinnen und Mietern unserer Wohnanlagen stellen wir Notebooks auf Leihbasis kostenlos zur Verfügung. Es handelt sich dabei um 15,6 Zoll-Notebooks mit 16GB RAM und einem Intel® Core™ i7 Prozessor. Das Volumen auf der Festplatte beträgt 1 Terrabyte – genug also, um auch die umfangreichste Arbeit abspeichern zu können. Ausgestattet sind die Notebooks mit Windows 11 Home. Als Zubehör wird eine Tasche, das Netzteil und eine Lenovo Digital Pen beigefügt.

Die Anzahl an Notebooks ist begrenzt, daher gilt im Falle einer Anfrage das Prinzip „first come first served“. Wer ein Notebook benötigt, meldet sich per vorab E-Mail an wohnen(at)stwdo.de. Die maximale Dauer der Ausleihe beträgt zwei Monate.

Die Nutzungsvereinbarung kann hier als Muster heruntergeladen werden.

Musterformular deutsch

Form sample englisch

Ich möchte einen Schaden melden. An wen kann ich mich wenden?

Im Schadensfall informieren Sie uns einfach über die Schadensmeldung oder verwenden Sie das Miet-Portal StwDo.

In wirklich dringenden Fällen erreichen Sie ihn im Rahmen der Servicezeiten über die jeweilige Handynummer, die im Infokasten Ihrer Wohnanlage aushängt. Ist Eile geboten und tritt der Schaden außerhalb der Servicezeiten des Hausmeisters auf, ist ein Sicherheitsdienst über eine Rufbereitschaft erreichbar: HWS Wachdienst Hobeling GmbH – Telefon 02331-47300. Bitte beachten Sie, dass der Sicherheitsdienst nur tätig wird, wenn Sie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Telefonnummer sowie die Adresse der Wohnanlage inklusive Zimmer-Nummer angeben.

Schlüssel verloren? Ausgesperrt?
Sollten Sie Ihren Schlüssel vergessen oder verloren haben, ist der Notdienst NICHT zuständig. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Hausmeister, bzw. außerhalb der Servicezeiten an den Schlüsseldienst, die Fa. Pinger Sicherheitstechnik GmbH, Telefon 0231-91456555. Die Kosten des Einsatzes müssen von dem/der Verursacher/in übernommen werden.

Ich habe Silberfische im Bad. Was kann ich tun?

Zunächst: Silberfische sind nicht gesundheitsgefährdend. Dennoch sollte man handeln, wenn sich die Population vermehrt. Und das machen Silberfische fortlaufend, wenn sie optimale Bedingungen vorfinden - mit anderen Worten: wenn wichtige Hygiene-Regeln nicht eingehalten werden. Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Mieter*innen verantwortlich. Was kann man also tun?

  1. Lüften, Reinigen, Lebensmittel verpacken
    Silberfische bevorzugen feuchte und warme Räume. Lüften Sie daher ihre Zimmer ausreichend oft und reinigen Sie die Böden regelmäßig und gründlich, damit die Tieren hier keine Nahrung finden (Staub, Haare, Brotkrümel, etc.). Verwenden Sie für die Reinigung am besten ein Gemisch aus Wasser und Zitrone oder Wasser und Essig. Verschließen Sie die Lebensmittel richtig.
  2. Abflüsse mit heißem Wasser spülen und verschließen
    Da Silberfische oftmals durch Abflüsse in die Wohnung gelangen und sich dort auch verkriechen, empfiehlt es sich, diese regelmäßig mit heißem Wasser durchzuspülen und gegebenenfalls über Nacht zu verschließen.

Wer aktiv gegen Silberfische vorgehen will, kann auf Hausmittel wie selbst gemachte Klebefallen zurückgreifen oder Produkte aus dem Handel verwenden.

Ich habe Ärger in der WG. Was kann ich tun?

Kommt es in der WG zu Unstimmigkeiten, kontaktieren Sie bitte das Servicecenter Wohnen. Gemeinsam suchen wir dann nach einer für alle passenden Lösung.

Der Auszug: Kündigen. Sauber machen. Tschüss!

Das Studium geht zu Ende oder Sie haben sich für eine andere Unterkunft entschieden? In diesem Fall beachten Sie bitte folgende Punkte.

Organisatorisches
Termine & Fristen: Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Das heißt, wenn Sie das Mietverhältnis zum Beispiel zum 30.06. beenden möchten, muss uns die (unterschriebene!) Kündigung spätestens am 31.3. vorliegen.

Abmeldepflicht
Wenn Sie aus einer Studierendenwohnanlage ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, sind Sie verpflichtet, sich offiziell bei der Meldebehörde abzumelden. Erkunden Sie sich dazu bei der für Ihren Wohnort zuständige Kommune.

Kaution
Bei Abschluss des Mietvertrages hinterlegen Sie eine Kaution. Diese wird Ihnen nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mieträume mit einer Frist von sechs Wochen nach Mietende unverzinst auf Ihr Konto zurück überwiesen, falls keine Forderungen bestehen.  Anderenfalls verlängert sich der Zeitraum der Kautionserstattung – soweit nach Deckung der Forderungen bzw. Kosten ein Restbetrag verbleibt – um die Zeitspanne der Rechnungsstellung durch Fremd- und Drittfirmen. 

Wann und wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?

Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen, dass heißt mit einer rechtsgültigen Unterschrift. Für die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten ist der Eingang beim Studierendenwerk maßgebend. Das heißt, wenn Sie das Mietverhältnis zum Beispiel zum 30.06. beenden möchten, muss uns die Kündigung spätestens am 31.3. vorliegen.

Was ist nach einer Kündigung zu tun?

Vereinbaren Sie bitte eine Woche vor Ihrem gewünschten Auszug einen Termin mit dem Hausmeister Ihrer Wohnanlage. Renovieren und räumen Sie dann Ihr Zimmer bis zum vereinbarten Auszugstermin, so dass die Räume in einem ordnungsgemäßen Zustand reibungslos übergeben werden können. 

Ordnungsgemäßer Zustand – was bedeutet das?

Einige Wochen vor Mietende, wird eine Vorbesichtigung gemacht. Sobald Ihr Mietvertrag ausgelaufen ist, müssen Sie die Wohnung/Zimmer ordnungs- und vertragsgemäß dem Hausmeister übergeben. Bei der finalen Übergabe prüft der Hausmeister den Zustand des Zimmers und der Gemeinschaftsräume. Grundsätzlich gilt: Die Räume müssen so übergeben werden, wie sie beim Einzug übernommen wurden. Muss gestrichen werden, stellt der Hausmeister Farbe zur Verfügung.

Bewohnen Sie ein Gästeapartment und haben Sie ein Ausstattungspaket vom Studierendenwerk erhalten, sind die Gegenstände wie Geschirr, Besteck und Bettwäsche vollständig und gereinigt abzugeben. Erfolgt die Übergabe nicht ordnungsgemäß, wird die Kaution gestrichen, bzw. nicht in voller Höhe zurückgezahlt.

Ein ordnungsgemäßer Zustand wird erreicht, wenn Sie die nachfolgende To-do-Liste beachten:

  • Zimmer: Fußboden reinigen (feucht wischen)
  • Selbst eingebrachte Möbel und Fußbodenbeläge entfernen
  • Verschmutzte Wände weißen (Farbe gibt es vom Hausmeister)
  • Bilder, Nägel und Schrauben von den Wänden entfernen und Dübel-Löcher verschließen
  • Sämtliche Aufkleber entfernen
  • Fenster, Jalousien, Möbel und Zimmertür reinigen
  • Bettkästen feucht auswischen, Matratzen absaugen
  • Bad: WC, Waschbecken und Dusche gründlich reinigen
  • Persönliche Sachen (Spraydosen, Tuben, etc.) entfernen
  • Küche: Kochstelle, Kühlschrank und Küchenmöbel gründlich reinigen
  • Persönliche Sachen (Geschirr, Gewürze, Lebensmittel, etc.) entfernen
Wird meine Post nachgesendet?

Das Studierendenwerk sendet keine Post weiter. Bitte stellen Sie rechtzeitig bei der Deutschen Post einen Nachsendeantrag.