Der Personalrat hat die Aufgaben, die betriebliche Mitbestimmung nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) umzusetzen und die Rechte der Beschäftigten zu vertreten. Der Personalrat setzt sich wie folgt zusammen:

  • Dennis Esser, Vorsitzender (Studienfinanzierung/BAföG)
  • Nicole Benski, 1. Stellv. Vorsitzende (Personalwesen)
  • Susanne Thomas, 2. Stellv. Vorsitzende (Rechnungswesen)
  • Christoph S. Hugo (Gebäudemanagement)
  • Piotr Kozdeba (Hochschulgastronomie)
  • Melanie Reska (Kultur)
  • Elena Sainidou (Hochschulgastronomie)
  • Martin Blayden-Tscherning (Hochschulgastronomie)
Der Personalrat des Studierendenwerks: (v. li.) Nicole Benski, Christoph S. Hugo, Melanie Reska, Martin Blayden-Tscherning, Susanne Thomas, Dennis Esser, Chiara Weber (Assistentin des Personalrats) (nicht auf dem Foto Elena Sainidou und Piotr Kozdeba).

Weitere Inter­essen­ver­tretungen

  • Schwerbehindertenvertretung Arbeitnehmerseite
    Simone Siedschlag (Hochschulgastronomie)

Weitere Beauftragte des Arbeitgebers

  • Gleichstellungsbeauftragte
    Fanny Wittek (InfoPoint) 
  • Inklusionsbeauftragte
    Berit Janson (Studienfinanzierung)
  • Betriebsarzt
    Dr. med. Ulrich Vossen
  • Arbeitssicherheitstechnischer Betreuer
    Manfred Pietsch (MEDITÜV)

Bericht des Personal­rats

Im Januar trat die Dienstvereinbarung zur Würdigung besonderer Ereignisse in Kraft. Gemeinsam mit der Geschäftsführung hat der Personalrat im Jahr 2023 die Dienstvereinbarung zur Nutzung von Microsoft 365 abgeschlossen, die am 2. Juni 2023 in Kraft getreten ist. Ende Juli wurde die Dienstvereinbarung „LOB“ von der Geschäftsführung gekündigt. Aus diesem Grund ist der Personalrat bereits an einer Neuerstellung beteiligt. Die alte Dienstvereinbarung bleibt jedoch bis zum Abschluss einer neuen in Kraft.
Des Weiteren wurde im September 2023 die Dienstvereinbarung über mobiles Arbeiten überarbeitet und aktualisiert. Auch der Dienstvereinbarung über gleitende Arbeitszeit wurde im November 2023 eine Protokollnotiz hinzugefügt. Seitdem ist die Überschreitung der Sollarbeitszeit bis zu 50 Stunden am Ende des Kalendermonats sowie eine Unterschreitung von bis zu 30 Stunden für Voll- und Teilzeitbeschäftigte zulässig.
Erstmals wurde auch die Dienstvereinbarung Qualifizierung im Jahre 2023 umgesetzt. 

Auch die Digitalisierung wird im Personalrat weiter vorangetrieben. So werden die Beschlussvorlagen seitens der Personalabteilung fast ausschließlich über das Programm Jobrouter, also digital, erstellt und vom Personalrat auch digital weiterbearbeitet.  

Innerhalb des Personalrates gab es zudem eine Veränderung. Nachdem Frau Ute Winterkamp im September 2023 in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet wurde, rückte Herr Martin Blayden-Tscherning als ordentliches Mitglied in den Personalrat nach. Außerdem wurde die Stelle der Personalratsassistentin im März 2023 mit Frau Chiara Weber neu besetzt.

Ende September 2023 fand eine Personalversammlung in der Hauptmensa statt. Es gab Begrüßungs- und Dankesworte des Personalratsvorsitzenden an die Beschäftigten, die Vorstellung des Tätigkeitsberichtes für die vergangenen Jahre sowie eine Ansprache des kommissarischen Geschäftsführers, Johannes Zedel. 

Bericht der Gleich­stellungs­beauf­tragten

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten umfassen die Beteiligung an personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen sowie die Teilnahme an Treffen und Beratungen im Integrationsteam. Die Gleichstellungsbeauftragte fungiert auch als Beschwerdestelle gemäß § 13 AGG. Im Jahr 2023 wurden keine Beschwerden eingereicht.

Der Anteil der beim Studierendenwerk Dortmund beschäftigten Frauen ist im Vergleich zu 2022 leicht gesunken und betrug zum Jahresende 65,89 Prozent (2022: 66,98 Prozent). Im Bereich der Ausbildung liegt der Frauenanteil bei 50 Prozent, wobei im Ausbildungsjahr 2023 insgesamt acht Auszubildende beschäftigt waren, von denen vier weiblich sind.

In den Bereichen mit männerspezifischen Berufen wie z.B. Techniker*in und Hausmeister*in ist der Frauenanteil weiterhin unverändert gering. Leider sind qualifizierte Bewerbungen von Frauen auf freiwerdende Stellen in diesen Bereichen eher selten. Auch bei Teilzeitbeschäftigungen ist kein geändertes Verhalten der Beschäftigten erkennbar. Weiterhin wird dies vorwiegend von Frauen in Anspruch genommen. Im Jahr 2023 lag der Anteil an Frauen in Teilzeitbeschäftigung bei 82,04 Prozent (2022: 85,71 Prozent).

Im Bereich der Einstufung ab der Entgeltgruppe 9b ist der Frauenanteil leicht gesunken und lag bei 45 Prozent (2022:47,22 Prozent). Der Frauenanteil in der  Entgeltgruppe 11 lag zum Ende des Jahres 2023 unverändert bei 50 Prozent (2022: 50 Prozent).