Steigende Kosten, fehlende Landeszuschüsse: Studierendenwerk passt Sozialbeitrag an
In seiner letzten Sitzung hat der Verwaltungsrat (VR) des Studierendenwerks, darunter auch studentische Vertreter*innen der Hochschulen, eine Erhöhung des Sozialbeitrags zum kommenden Sommersemester von 93 auf 110 Euro beschlossen. Der neue Beitrag entspricht dem landesweiten Durchschnitt aller Studierendenwerke in NRW. Hintergrund der Anpassung sind stark steigende Kosten in den Bereichen Energie, Lebensmittel, Baukosten und Personal.
So stiegen beispielsweise die Energiekosten beim Studierendenwerk in den Jahren 2021 bis 2022 von rund 2 Mio. Euro/Jahr auf 4,5 Mio. Euro/Jahr. Für das Jahr 2023 liegt die Prognose der Energiekosten derzeit bei ca. 5,8 Mio. Euro – trotz sämtlicher Energiesparmaßnahmen, die umgesetzt wurden. Ebenso ist bei den Lebensmittelpreisen 2022 eine Vervierfachung im Vergleich zu 2021 festzustellen. Explodierende Baukosten sowie ein Anstieg der Personalkosten durch Tariferhöhungen fließen darüber hinaus in die Berechnungen ein. Gleichzeitig bleiben Einnahmen aus und seit Jahren stagnieren die Landeszuschüsse auf einem niedrigen Niveau.
„Unsere Grundfinanzierung ist nicht mehr auskömmlich“, analysiert Thomas Schlootz, Geschäftsführer des Studierendenwerks. „Die Belastung für die Studierenden zu erhöhen, ist für uns immer der letzte Schritt. Wir wissen aus unserer täglichen Arbeit nur zu gut, wie sehr viele Studierende finanziell unter Druck stehen. Leider aber war diese Erhöhung nun unvermeidbar.“
Sozialbeiträge werden von den Studierenden der TU Dortmund, FH Dortmund und FH Südwestfalen jeweils halbjährlich als Bestandteil des Semesterbeitrags entrichtet. Die Studierenden finanzieren damit zu rund 31 % das Studierendenwerk. Weitere Finanzquellen sind Eigenerlöse in Höhe von rund 43 % – vor allem die Einnahmen der Hochschulgastronomie und die Vermietung der Wohnanlagen – und öffentliche Gelder in Höhe von 26% (Landeszuschuss (13%), Aufwandserstattung BAföG (7%), Zuschüsse für die Kita (6%). Der Landeszuschuss, der der Grundfinanzierung der Studierendenwerke dient, stagniert seit Jahren und befindet sich auf dem Niveau von 1997.
Thomas Schlootz: „Wir fordern von der Politik die Erhöhung des Allgemeinen Zuschusses und damit die Entlastung der Studierenden. Im Bereich Wohnen benötigen wir ein Investitionsprogramm mit echten Zuschüssen, bei dem die Kosten für Instandhaltungen berücksichtigt werden müssen. Zu guter Letzt bedarf es auch Sonderzuschüsse in der aktuellen Krisenlage, um die Energiekosten und die Inflation auffangen zu können.“
Das Studierendenwerk ist der soziale Dienstleister auf dem Campus. Grundlage ist das Studierendenwerksgesetz. Demnach steht die Versorgung der Studierenden mit Wohnraum, gastronomischen Angeboten, BAföG und einem sozialen Angebot im Fokus. Schlootz: „Wenn wir den gesetzlichen Auftrag erfüllen sollen, brauchen wir eine bedarfsgerechte Finanzierung durch das Land NRW.“