Häufig gestellte Fragen zur Studienstarthilfe

Welche Voraussetzungen muss ich für die Studienstarthilfe erfüllen?

Um Studienstarthilfe zu erhalten, musst du folgende Kriterien erfüllen:

  • Du studierst erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz.
  • Du bist bei Studienbeginn jünger als 25 Jahre.
  • Im Monat vor Beginn deines Studiums hast du bestimmte Sozialleistungen erhalten (z. B. Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld – genaue Voraussetzungen hier abrufbar).
Wo und wie stelle ich den Antrag auf Studienstarthilfe?

Der Antrag kann nur online über das Portal Bafoeg-digital.de gestellt werden. 

Die nachfolgende Prüfung der Anträge für Studierende der folgenden Hochschulen übernimmt das Studierendenwerk Dortmund:

  • Technische Universität Dortmund
  • Fachhochschule Dortmund
  • Fachhochschule Südwestfalen
  • International School of Management (ISM) GmbH
  • FernUniversität Hagen
Wann kann ich mit einer Auszahlung rechnen?

Aufgrund der landesweiten technischen Vorgaben sind pro Monat nur zwei Auszahlungstage vorgesehen.

Muss ich mich mit dem Antrag beeilen?

Leider ja, denn ein Antrag auf Studienstarthilfe kann nur bis zum Ende des Folgemonats nach Ausbildungsbeginn gestellt werden!

Wird die Studienstarthilfe auf BAföG oder andere Sozialleistungen angerechnet?

Die Studienstarthilfe wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet, auch nicht auf das BAföG oder Stipendien. Sie muss außerdem nicht zurückgezahlt werden. Ein grundsätzlicher Anspruch auf BAföG ist keine Voraussetzung, um die Starthilfe zu bekommen.

Ich habe Fragen zur Studienstarthilfe. An wen kann ich mich wenden?

Bei Fragen zum Antrag für die Studienstarthilfe wenden Sie sich bitte an die Service-Hotline von BAföG digital:

Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-16:30 Uhr, kostenfrei, Tel. 0800 - 2236341