Keine Fristen mehr versäumen!
BAföG wird immer nur für eine begrenzte Zeit gewährt, man spricht hier vom Bewilligungszeitraum (BWZ). Dieser BWZ beträgt in den meisten Fällen 12 Monate - das genaue Datum ist auf dem Bescheid vermerkt. Wer auch nach dem Ablauf des Bewilligungszeitraums BAföG erhalten möchte, muss einen Folgeantrag stellen. Dieser Antrag sollte rechtzeitig, das heißt zwei Monate vor Ablauf des BWZs, beim Studierendenwerk eingegangen sein, damit das Geld ohne Unterbrechung weiter überwiesen werden kann.
Damit in Zukunft keine Fristen mehr versäumt werden, wurde dieser E-Mail-Reminder entwickelt. Per E-Mail wird so automatisch an die Abgabe des Folgeantrags erinnert. Dazu gibt es wichtige Infos zum BAföG. Einfach die persönliche Mailadresse eintragen, den Aktivierungslink betätigen und immer gut informiert sein!