Das Studierendenwerk ist bemüht, in unseren Leistungsbereichen und in unseren Gebäuden Barrieren abzubauen. Auf dieser Seite erklären wir anhand einiger Beispiele unser Vorgehen. Haben Sie weitere Verbesserungen, scheuen Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Besteckkästen und Tabletwagen
In der Hauptmensa wurden einzelne Besteckkästen niedrig positioniert. So können sich auch Menschen, die im Rollstuhl sitzen, bedienen. Damit das Tablet sicher zum Tisch gelangt, stehen Tabletwagen zur Verfügung.
Bauliche Maßnahmen
In den Wohnanlagen und im Mensagebäude helfen bauliche Maßnahmen bei der Orientierung, zum Beispiel mit dem taktilen Leitsystem im Mensa-Foyer. In unseren Wohnanlagen stehen Plätze für Menschen mit Handicap zur Verfügung.
Akkustische Aufrufanlage
In den Wartebereichen für Studentisches Wohnen und Studienfinanzierung/BAföG erhalten Sie ein akkustisches Signal, wenn ihr Termin aufgerufen wird.
Unsere Dienstleistungen einfach erklärt
Das Studierendenwerk informiert über die einzelnen Dienstleistungen auf dieser Internetseite in Einfacher Sprache.
Wir möchten auch diese Webseiten möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. So wollen wir unser Informationsangebot in Einklang bringen mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellt am: 11.04.2017, zuletzt geprüft am: 04.07.2024
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen wenden Sie sich bitte an den InfoPoint. Bei den eingebundenen Videos handelt es sich um Youtube-Dateien. Hier besteht die Möglichkeit, automatische Untertitel einzublenden. Für sämtliche im Rahmen von Kartenanwendungen angebotenen Informationen gibt es stets eine Alternative in Textform bzw. stellt die Darstellungsform mithilfe einer solchen Anwendung ein zusätzliches Angebot bereits in barrierefreier Form hinterlegter Inhalte dar.
Fragen oder Hinweise zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit nehmen wir gerne an unter:
Studierendenwerk Dortmund AöR
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@stwdo.de
Telefon: +49 (0) 231 20649-133
Bitte teilen uns in den Zusammenhang möglichst genau mit, auf welche Inhalte (z.B. URL) Sie sich beziehen.
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Ombudsstelle
für barrierefreie Informationstechnik NRW bei der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf