Nicht vergessen: Förderungsnummer angeben!
Für alle Folge- bzw. Wiederholungsanträge gilt: Bitte kennzeichnen Sie die Unterlagen mit Ihrer persönlichen Förderungsnummer! Die Förderungsnummer ist immer 13-stellig. Sie befindet sich auf auf dem Briefkopf der Anschreiben, die Sie vom Studierendenwerk erhalten oder auf dem eigentlichen BAföG-Bescheid (siehe Foto). Wichtig: Nur wenn die eingereichten Unterlagen zügig zugeordnet werden können, kann auch eine schnelle Bearbeitung erfolgen!
Checkliste und Infos
Antrag auf Studienstarthilfe
Der Antrag auf Studienstarthilfe kann ausschließlich online ab dem 02.09.2024 über BAföG-Digital gestellt werden
Notwendige Formulare für den BAföG-Antrag
Weitere Formulare
Formulare bei Änderungen im Bewilligungszeitraum
Mit BAföG ins Ausland
Während eines Auslandsemesters (Studium oder Pflichtpraktikum) sind Sie ggf. berechtigt, „Auslands-BAföG“ zu beziehen. In diesem Fall wechselt die Zuständigkeit auf ein anderes Amt für Ausbildung. Welches Amt das ist, hängt von Ihrem Reiseziel ab. Eine Übersicht erhalten Sie auf www.bafög.de. Anträge für BAföG-Auslandsförderung sollten bereits sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts gestellt werden.
Online-Antrag
Studierende haben die Möglichkeit, ihren BAföG-Antrag online auszufüllen und elektronisch an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung – zum Beispiel an das Studierendenwerk Dortmund – zu übermitteln. Bitte beachten Sie: Für die Online-Übermittlung des Antrags benötigen Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bzw. ein registriertes DE-Mail-Konto. Ein Antrag über das Internet hat keinen Einfluss darauf, dass der Antrag schneller bearbeitet wird.