29. BAföG-Reform: Das ändert sich ab Herbst 2024

Der Bundestag hat grünes Licht gegeben für das Änderungsgesetz zur 29. BAföG-Reform. Über die neue BAföG-Reform wurde noch nicht abschließend entschieden, trotzdem hier einmal die wichtigsten geplanten Änderungen ab dem Wintersemester 2024/2025 und für bestehende Förderungen spätestens ab Oktober 2024:

  • Mehr Geld zum Leben: Der monatliche Grundbedarf soll sich von 452 Euro auf 475 Euro erhöhen.
  • Mehr für die Miete: Studierende, die nicht mehr bei den Eltern oder in deren Eigentum wohnen, sollen 380 Euro statt bisher 360 Euro pro Monat bekommen.
  • Minijobs bleiben unberücksichtigt: Verdienste aus Minijobs bis zu 538 Euro im Monat (ab 2025 bis zu 556 Euro) sollen nicht auf das BAföG angerechnet werden.
  • Anpassung der Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge: Die Zuschläge sollen aktualisiert werden, abhängig von deiner Versicherungssituation.
  • Länger gefördert: Neben der Regelstudienzeit soll man auf Antrag für ein zusätzlichen "Flexibilitätssemester" gefördert werden, das entweder im Bachelor- oder im Master-Studium eingesetzt werden kann.
  • Einfacher Wechsel im Studium: Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch könnten künftig ein Semester später erfolgen (bei "wichtigem Grund" bis zum Ende des 4. Fachsemesters), ohne dass die BAföG-Förderung beeinträchtigt wird.
  • Studienstarthilfe: Wer vor der Aufnahme eines Studiums bestimmte Sozialleistungen bezieht und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soll einen Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro haben. Sie soll als Zuschuss gewährt und nicht zurückgezahlt werden müssen. Der Antrag soll über BAföG-Digital gestellt werden.
  • Faire Rückzahlungsregelung:  Studierende sollen weiterhin maximal 10.010 Euro zurückzahlen, abhängig von deinem späteren Einkommen.
  • Insgesamt sollen sich die Förderungshöchstsatz (unabhängig vom Kinderbetreuungszuschlag) auf folgende Beträge erhöhen:
    Ohne eigene Versicherungsbeiträge, weil familienversichert:
    Für alle, die außerhalb des Elternhauses wohnen: von 812 Euro auf 855 Euro.
    Für alle, die bei den Eltern wohnen: von 511 Euro auf 534 Euro.
    Mit eigenen Versicherungsbeiträgen:
    Für alle, die außerhalb des Elternhauses wohnen: von 934 Euro auf 992 Euro.
    Für alle, die bei den Eltern wohnen: von 633 Euro auf 671 Euro.
    Eigene freiwillige gesetzliche Versicherung:
    Für alle, die außerhalb des Elternhauses wohnen: von 1.018 Euro auf 1.088 Euro.
    Für alle, die bei den Eltern wohnen:: von 717 Euro auf 767 Euro.
Diese voraussichtlichen Anpassungen gelten für Studierende, die in Deutschland oder innerhalb der EU wohnen.
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