Landesmittel für die Mensen: Auswirkungen in Dortmund
Seit Beginn der extremen Inflation sind die Studierendenwerke NRW mit dem Land im Gespräch, um die explodierenden Kosten nicht an die Studierenden weitergeben zu müssen. Ende März hat das Landeskabinett finanzielle Hilfen in Höhe von 6,4 Millionen angekündigt, um die gestiegenen Kosten des Wareneinkaufs für die Mensen aufzufangen. Nun wurde zudem veröffentlicht, wie diese Gelder verteilt und verrechnet werden sollen. Damit ist klar: Die Studierenden, die sich in den Einrichtungen des Studierendenwerk Dortmund verpflegen, dürfen keine Preissenkung erwarten - und das aus gutem Grund.
Vorgesehen ist, im Jahr 2023 durchgeführte Preissteigerungen abzufedern und zurückzunehmen. Das Studierendenwerk in Dortmund, das vor allem für die Studierenden der TU Dortmund, FH Dortmund FH Südwestfalen zuständig ist, hatte bereits zum Wintersemester 2022/23 vorausschauend intensiv kalkuliert und sichergestellt, dass eine Grundversorgung ohne zusätzliche Belastung der Studierenden möglich ist.
Eine komplette Mahlzeit für 1,90 Euro
Die letzte Preisanpassung in der Grundversorgung erfolgte im August 2021. Seitdem können Studierende mittags eine vollwertige Mahlzeit für nur 1,90 Euro erwerben. Dem Ziel einer „Rückführung der Preise in den Mensen NRWs auf das Niveau von Ende 2022“, wie vom Ministerium angestrebt, wurde somit bereits entsprochen. „Wir haben seit Monaten mit den Preiserhöhungen zu kämpfen und haben alles dafür getan, unsere Studierenden nicht noch weiter zur Kasse zu bitten. Sie leiden ohnehin genug in der Krise und wir wollen ihnen als sozialer Dienstleister zur Seite stehen“, erläutert Thomas Schlootz, Geschäftsführer des Studierendenwerks Dortmund die Situation.
Im Sinne der Studierenden kalkuliert
Die letzte Preisanpassung in der Hochschulgastronomie nahm das Studierendenwerk im Oktober 2022 vor. Damals betrafen die Änderungen vor allem die Angebote in den Cafeterien, nicht aber die Grundversorgung für die Studierenden. Wie das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW (MKW) nun bekannt gab, sollen die Gelder vor allem Preiserhöhungen abfangen, die im Jahr 2023 erfolgt sind. Thomas Schlootz: „Wir haben in diesem Zeitraum ganz im Sinne der Studierenden keine Preiserhöhung vorgenommen und sind froh darüber, dass das Land unsere Vorgehensweise nun unterstützt und die massiven Preissteigerungen in diesem Jahr durch zusätzliche Mittel weitgehend kompensieren möchte.“
Keine Preiserhöhungen für 2023
Die zur Verfügung gestellten Landesmittel aus dem Sondervermögen zur Krisenbewältigung sind als zielgerichtete Hilfen ausschließlich für die gastronomischen Angebote der Studierendenwerke und auch nur für die Gästegruppe der Studierende vorgesehen, nicht aber für die Bediensteten oder externen Gäste. Eine aufwändige Abrechnung könnte die Folge sein, weil alle anfallenden Ausgaben den drei Gästegruppen zuzuweisen sind. Thomas Schlootz betont indes die weiterhin soziale Ausrichtung des Studierendenwerks und kündigte an, entsprechend der Aussage des Ministeriums zu handeln: „Somit kann sichergestellt werden, dass die Studierenden in der zweiten Jahreshälfte 2023 bei der Nutzung der Hochschulgastronomie keine Kostensteigerung für Lebensmittel schultern müssen“.