Nur noch bis 30. November: Studienstarthilfe beantragen!
Nur noch bis zum Ende des Monats können "Erstis" im Alter bis 25 Jahren, die in diesem Wintersemester mit einem Vollzeitstudium gestartet sind, den Antrag auf Studienstarthilfe über einmalig 1.000 Euro stellen. Für den Antrag müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Vor dem Studienbeginn muss über den Zeitraum von einem Monat eine der folgenden acht Sozialleistungen bezogen worden sein:
- Bürgergeld und Ausbildungshilfe nach § 27 SGB II
- Wohngeld Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag (nicht Kindergeld)
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 91 SGB VIII)
- Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 93 oder § 145 Abs. 1 SGB XIV
- Leistungen zum Lebensunterhalt (SGB XII – Kapitel 3)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII – Kapitel 4)
- Der Erhalt der Sozialleistungen muss mit einem Bescheid, der nicht älter als sechs Monate sein darf, nachgewiesen werden.
- Der Antrag für die Studienstarthilfe muss spätestens im Monat nach Ausbildungsbeginn gestellt werden.
- Studienstarthilfe kann man nur online über BAföG-Digital beantragen.