Unser gesetzlicher Auftrag
Im Studierendenwerksgesetz NRW ist festgehalten, welche Aufgaben wir den Studierenden in unserem Zuständigkeitsgebiet :
- Errichtung, Bereitstellung und Unterhaltung von wirtschaftlichen und sozialen Einrichtungen
- Versicherung der Studierenden gegen Krankheit und Unfall, soweit nicht gesetzlich etwas anderes geregelt ist.
- Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge für die Studierenden
- Förderung kultureller Interessen der Studierenden durch Bereitstellung ihrer Räume sowie nach Maßgabe ihrer Satzung
- Maßnahmen der Studienförderung, insbesondere bei Heranziehung für die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Die Studierendenwerke sind angehalten, die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie mit Kindern zu berücksichtigen.
Die Rechtsaufsicht hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW. Fachlich ist das Studierendenwerk Dortmund gegenüber dem Ministerium (bis auf BAföG) nicht weisungsgebunden. Diese fachliche Ausgestaltung liegt in den Händen der beiden Organe im Unternehmen: Geschäftsleitung und Verwaltungsrat.
Der Verwaltungsrat
Dem Verwaltungsrat obliegen die grundsätzlichen Entscheidungen im Studierendenwerk. Die Aufgaben und die Zusammensetzung werden im Studierendenwerksgesetz (StWG NRW) geregelt. Darin steht unter anderem, dass vier Studierende von Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Mitglied des Verwaltungsrats sein müssen. Die Studierenden werden von ihren jeweiligen Vertretungen gewählt.
Der Verwaltungsrat setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
- Simon Waimann, Vorsitzender
Studentisches Mitglied (FH Südwestfalen) - Britta Ebenfeld, Stellv. Vorsitzende
Dezernatsleiterin FH Südwestfalen - Nicole Benski, Beschäftigtenvertreterin des Studierendenwerks
- Samira Marie-Louise Bischoff, Studentisches Mitglied (TU Dortmund)
- Dennis Esser, Beschäftigtenvertreter des Studierendenwerks
- Pascal Makossa, Studentisches Mitglied (TU Dortmund)
- Maximilian Meßmann, Studentisches Mitglied (FH Dortmund)
- Svenja Stepper, Kanzlerin der FH Dortmund
- Dirk Stürmer, Mitglied nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 StWG NRW
Geschäftsführer, TechnologieZentrum Dortmund
Die Aufgaben des Verwaltungsrats sind:
- Beschlussfassung über die Satzung und die Richtlinien für den Geschäftsführer/in
- Genehmigung des durch den/die Geschäftsführer/in aufgestellten Wirtschaftsplans
- Bestellung des Abschlussprüfers
- Kontrolle und Überwachung der Wirtschaftsführung durch die Geschäftsführung, Überprüfung der Einhaltung des Wirtschaftsplans
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Zustimmung in grundsätzlichen Angelegenheiten (z.B. Grundstückskauf, Kreditverträge)
- Vorschlagsrecht für die Besetzung der Geschäftsführung

Geschäftsführung
Die Geschäfte des Studierendenwerks Dortmund werden von Burkhard Schwemin und Johannes Zedel geleitet. Die Aufgaben der Geschäftführung sind:
- Führung der Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen
- Vertretung des Studierendenwerks Konzept- und Weiterentwicklung des Studierendenwerks
- Erstellung Wirtschaftsplan und Jahresabschluss
- Personal- und Organisationsverantwortung
- Kontrolle der operativen Bereiche
- Rechtskontrolle über die Beschlüsse des Verwaltungsrates, Beanstandungsrecht

Der Personalrat
Der Personalrat hat die Aufgaben, die betriebliche Mitbestimmung nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) umzusetzen und die Rechte der Beschäftigten zu vertreten. Der Personalrat setzt sich wie folgt zusammen:
- Dennis Esser, Vorsitzender (Studienfinanzierung/BAföG)
- Susanne Thomas, 1. Stellv. Vorsitzende (Rechnungswesen)
- Christoph S. Hugo 2. Stellv. Vorsitzender (Gebäudemanagement)
- Melanie Reska 3. Stellv. Vorsitzende (Kultur)
- Ralf Brexel (Werkstatt)
- Nils Herrmann (Hochschulgastronomie)
- Petra Hoehle (Kita im Grünen)
- Piotr Kozdeba (Hochschulgastronomie)
- Faribors Nikjoo (IT)

Weitere Mitarbeitervertretungen
- Schwerbehindertenvertretung Arbeitnehmerseite
Simone Siedschlag (Hochschulgastronomie)
Melanie Reska (Kultur)
Weitere Beauftragte des Arbeitgebers
- Gleichstellungsbeauftragte
Fanny Wittek (InfoPoint)
Yasemin Gerngroß (InfoPoint) - Inklusionsbeauftragte
Berit Janson (Studienfinanzierung) - Betriebsarzt
Dr. med. Ulrich Vossen - Arbeitssicherheitstechnischer Betreuer
Manfred Pietsch (MEDITÜV)
Mitgliedschaften in DSW und ARGE
Das Studierendenwerk gehört zum Deutsches Studierendenwerk (DSW), dem bundesweiten Dachverband der Studierenden- und Studentenwerke. Das DSW veröffentlicht fortlaufend Zahlen, Daten, Fakten mit dem Blick für die Studierenden im Bundesgebiet.
Das Studierendenwerk Dortmund ist außerdem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Studierendenwerke in NRW. Die Publikationen der ARGE werden hier veröffentlicht.